Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) berät Menschen bei der Wahrnehmung dieses Rechts. Verfahrensabläufe und Verfahrenspraxis werden kritisch beobachtet und begleitet sowie vom Grundgesetz nicht anerkannte Gründe wie situative/kontextuelle Verweigerung oder die Totalverweigerung werden im Blick behalten. Daneben gilt es, dem Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung weltweit Anerkennung zu verschaffen.

Kriegsdienstverweigerung

Kaum Fluchtwege für russische Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

Frankfurt a.M. (epd). Russische Männer, die nicht im Ukraine-Krieg kämpfen wollen, haben unverändert kaum Möglichkeiten, sich nach Westeuropa abzusetzen. Die russische „Bewegung der Kriegsdienstverweigerer“ hat an die EU-Staaten appelliert, Wege zur legalen Einreise zu schaffen.

Aufruf zum Schutz von Kriegsdienstverweigerern

Frankfurt a.M. (epd). Vor der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin haben Vertreter von 30 Organisationen aus Europa zum Schutz von Kriegsdienstverweigerern aus Russland, Belarus und der Ukraine aufgerufen. Der Protest am Montag war Teil einer bundesweiten Aktionswoche zum internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer, wie die Organisatoren mitteilten.

Kingreen: Kriegsdienstverweigerern Asyl ermöglichen

Potsdam (epd). Der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Jan Kingreen, fordert zum Schutz von Kriegsdienstverweigerern aus Russland, Belarus und der Ukraine auf. Menschen, die sich im Kriegsfall direkt oder indirekt an Kriegsverbrechen beteiligen müssten, stehe Asyl zu, betonte er am Montag auf Twitter.