Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht anerkennen

„Allein aus der Ukraine kamen mehrere Tausend, die sich dort nicht an dem Krieg im Land beteiligen wollten. Sie suchen hier in Deutschland Schutz und Asyl vor einem Kriegseinsatz. Sie wollen nicht an den Verbrechen eines Krieges beteiligt werden", berichtete der Experte in Fragen der internationalen Kriegsdienstverweigerung, Rudi Friedrich aus Offenbach, der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Westfalen der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Kriegsdienstverweigerung und Frieden, (EAK), die sich in Dortmund mit dem Thema Kriegsdienstverweigerung und Asyl befasste.

Rudi Friedrich ist Geschäftsführer des in Offenbach am Main ansässigen Vereins Connection e.V., der sich seit mehr als zwei Jahrzehnten weltweit für Frauen und Männer einsetzt, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung verfolgt werden. Schwerpunkte der Arbeit liegen derzeit bei Eritrea, der Türkei, der Ukraine, Israel und Ägypten.

Auch die Mitglieder der EAK-Westfalen erleben in ihrer alltäglichen Arbeit, dass Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus den verschiedensten Ländern nach Deutschland kommen. „Sehr oft erfahre ich von den Flüchtlingen erst spät, dass ein wichtiger Grund für ihre Flucht die drohende Rekrutierung ist“, so Dirk Herrmann aus Siegen. „Sie kommen aus Kriegsgebieten wie Syrien, Irak oder Afghanistan. In den Gesprächen wird klar, dass es für sie keine absehbare Perspektive gibt, zurückzukehren, da ihnen selbst nach einem Kriegsende Rekrutierung, Strafverfolgung und Diffamierung droht.“

Die EAK setzt sich weltweit für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht ein. „Unser Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland, Soldaten und Soldatinnen, die aufgrund ihrer Erfahrung zur Überzeugung kommen, dass sie nicht weiter Dienst leisten können“, so der Vorsitzende der EAK Westfalen, Johannes Weissinger (Dortmund), der ergänzt: „Zu der Anerkennung des Menschenrechtes auf Kriegsdienstverweigerung gehört auch, dass unser Staat den Menschen, denen diese Anerkennung in ihrem Land verwehrt wird, Asyl gewährt.“