IS-Kämpfer wegen Völkermord an Jesiden verurteilt

Frankfurt a.M. (epd). Ein Kämpfer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ist wegen Völkermord an den Jesiden am Dienstag in Frankfurt am Main zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Oberlandesgerichts befand Taha Al-J. (29) außerdem eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge für schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in Syrien eine Jesidin und ihre fünfjährige Tochter als Sklavinnen kaufte und das Kind so misshandelte, dass es starb. (AZ: 5-3 StE 1/20 - 4 - 1/20)

Des weiteren befand das Gericht den Angeklagten eines Kriegsverbrechens gegen Personen mit Todesfolge, der Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen sowie der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Taha Al-J. soll an die jesidische Nebenklägerin Nora B., die ihre Tochter verlor, 50.000 Euro zahlen.

In dem seit vergangenen April laufenden Prozess beleuchtete das Gericht die Vorgänge, als der IS im August 2014 das Siedlungsgebiet der Jesiden in den Sindschar-Bergen im Nordirak angriff und Tausende Jesiden gefangen nahm. Männer wurden ermordet oder als Zwangsarbeiter verschleppt, Frauen und Mädchen als Haushalts- und Sexsklavinnen verkauft.

Der Angeklagte hat nach Erkenntnis des Gerichts mindestens seit 2015 für den IS in Syrien gearbeitet und ein Büro geleitet. Im Juni habe er die aus Deutschland stammende IS-Anhängerin Jennifer W. geheiratet und die Jesidin Nora B. und ihre Tochter gekauft. Diese habe er in seinem Haushalt wie Sklaven gehalten und misshandelt.

Der Angeklagte fesselte das fünfjährige Mädchen einmal zur Strafe bei Temperaturen zwischen 38 und 51 Grad im Schatten an ein Außengitter und ließ es in der prallen Sonne ohne Wasser und Nahrung, wie das Gericht erläuterte. Das Kind sei daraufhin an einem Hitzeschlag gestorben.

Für das Gericht sei zentral gewesen, dass der Angeklagte mit der Absicht auf Zerstörung der religiösen Minderheit der Jesiden gehandelt habe. Dies erfülle den Straftatbestand des Völkermordes. Noch im Juli 2018 habe der Angeklagte sich gegenüber einem Chatpartner bereiterklärt, in seinem Haus in der Türkei für den IS Sprengvorrichtungen anzufertigen und ein IS-Mitglied im Umgang mit Sprengstoff zu unterweisen.

Im Herbst 2018 sei der Angeklagte nach Griechenland geflüchtet, im Mai 2019 wurde er in Athen festgenommen. Seit Oktober 2019 befindet er sich in Deutschland in Haft. Das Gericht habe in dem Verfahren zahlreiche Zeugen und Sachverständige vernommen, darunter die Nebenklägerin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die aus Niedersachsen stammende Frau des Angeklagten, Jennifer W., wurde wegen ihrer Mitverantwortung Ende Oktober vom Oberlandesgericht München zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig.